§1 Buchungsbestätigung
Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung verbindlich.
§2 Zahlung
Eine Anzahlung in Höhe von 35% der Gesamtsumme ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung an den Vermieter zu leisten. Bei Buchungen über ein Internetportal wie z.B. booking.com, FEWO direkt, Casamundo oder AirBnb gelten abweichende Anzahlungsbestimmungen. Der Restbetrag ist 8 Wochen vor Urlaubsantritt zu begleichen. Der im Preisverzeichnis angegebene Mietzins enthält alle Nebenkosten. Endreinigung und Kurtaxe sind extra und verpflichtend zu bezahlen.
§3 An- und Abreise
(1) Am Anreisetag stehen unsere Ferienhäuser ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Sollten Sie früher anreisen wollen, stimmen Sie sich bitte mit uns ab. Je nachdem ob die Reinigung früher abgeschlossen werden kann, sind auch frühere Anreisetermine möglich. Am Abreisetag sollten unsere Ferienhäuser bis 09: 00 Uhr für die Reinigungskräfte zur Verfügung stehen. Spätere Abreisen sind je nach der Anreise der nächsten Gäste nach Absprache gerne möglich.
§4 Mietobjekt
Unsere Ferienhäuser werden mit vollständigem Inventar vermietet. Bitte melden Sie uns etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen, damit wir diese möglichst bald beheben können. Sollten Sie irgendetwas in der Einrichtung vermissen oder wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Sämtliche Dinge, die sich in der Ferienwohnung/ im Ferienhaus oder auf dem Balkon bzw. der Terrasse befinden, oder dazugehören, dürfen und sollen von den Gästen benutzt werden.
Bitte gehen Sie mit der gesamten Einrichtung und dem Inventar sorgsam um und behandeln Sie das Mietobjekt pfleglich. Tragen Sie bitte Sorge dafür, dass auch Ihre Mitreisenden, die Mietbedingungen einhalten.
Küche: Bitte gehen Sie pfleglich mit der Kücheneinrichtung und den technischen Geräten um. Da eine verschmutzte Küche niemanden erfreut, stellen Sie bitte Geschirr, Töpfe und Besteck nur in sauberem und trockenem Zustand in die Schränke. Stellen Sie heiße Töpfe und andere heiße Gegenstände bitte nicht ohne Untersetzer auf die Tische oder die Arbeitsplatte. Benutzen Sie zum Schneiden immer ein Schneidebrett als Unterlage. Hinterlassen Sie den Innenraum von Backofen und Mikrowelle bitte im sauberen Zustand.
Beschädigungen: Niemand beschädigt absichtlich Sachen, es kann jedoch jedem passieren, dass einmal etwas kaputt geht. Wir würden uns freuen, wenn Sie den entstandenen Schaden mitteilen und wir diesen, nicht erst nach Ihrer Abreise bei der Endreinigung feststellen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, in Höhe der Wiederbeschaffungskosten.
Reinigung: Sollten Ihnen mal ein Missgeschick (extremer Schmutz, Flüssigkeiten auf Boden oder Arbeitsflächen usw.) passieren, bitten wir Sie dies sofort zu beseitigen. Wir bitten Sie, die Ferienwohnung bei Abreise besenrein zu hinterlassen und alles benutzte Geschirr wieder sauber in die Schränke einzuräumen.
Rauchen: ist in der Ferienwohnung/dem Ferienhaus nicht erlaubt. Bitte verlassen Sie zum Rauchen die Ferienwohnung/das Ferienhaus. Entsorgen Sie bitte die vollständig erkalteten Zigarettenreste in die Mülltonne.
Haustiere: Das Mitbringen von Haustieren ist nach Absprache mit den Vermietern erlaubt. Tiere dürfen aber NICHT in die Betten der Menschen! Wir bitten Sie, dies aus Hygienischen Gründen und aus Rücksicht auf die nachfolgenden Gäste verlässlich zu unterlassen.
Hausrecht: Bei sofort notwendigen Reparaturen kann es unerlässlich sein, dass der Vermieter die Ferienwohnung ohne Wissen des Gastes betreten muss. Dies geschieht aber ausschließlich nur nach vorherige Absprache mit den Mietern.
Schlüssel: Bitte geben Sie die Schlüssel nie aus der Hand. Ein Verlust der Schlüssel ist umgehend zu melden und der Gast haftet bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Leben Sie den Schlüssel bitte wieder verlässlich bei der Abreise in die vorhandene Schlüsselbox zurück.
Sonstiges: Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und ausschließlich für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, insbesondere bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienunterkünfte, wie z. B. Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens, feiern von Partys, sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag durch den Vermieter fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
§5 Aufenthalt
Der Mindestaufenthalt beträgt 3 Nächte.
Die Ferienunterkünfte dürfen höchstens mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl benutzt werden. Zusätzliche Gäste müssen dem Vermieter sofort gemeldet werden. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht überzählige Personen abzuweisen oder den entsprechenden Aufpreis einzuziehen.
§6 Rücktritt durch den Mieter
Ein Rücktritt von der Buchung durch den Mieter muss schriftlich mitgeteilt werden. Im Falle des Rücktritts besteht ein Anspruch des Vermieters auf Ersatzzahlung:
• Bis zum 56. Tag vor Reiseantritt 35%
• bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 100%
• Bei Nichtanreise 100 % des Mietpreises
Wir raten Ihnen zum Abschluss einer Reiserücktrittversicherung!
§7 Rücktritt durch den Vermieter
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
§8 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen.
§9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
§10 Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Bad Ischl.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!